Der Beruf des Rettungsassistenten ist innerhalb des Rettungsdienstes ein gesetzlich geregelter und anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren. Hiervon ist das erste Jahr ein Schuljahr mit Praktikumsanteilen in Kliniken und in der Rettungswache, das zweite Jahr ist der praktische Einsatz auf einer Lehrrettungswache.
Der Lehrgang schließt mit der staatlichen Prüfung zum/ zur Rettungsassistenten/-in ab.
Zu den Aufgaben eines Rettungsassistenten zählt z.B. die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes. Er lernt, wie man lebenserhaltende Maßnahmen einleitet, um den Patienten korrekt versorgen zu können. Sein Aufgabengebiet umfasst die fachgerechte Vorbereitung von Krankentransporten und die Durchführung. Rettungsassistenten sind die rechte Hand der Notärzte bis zum Eintreffen im Krankenhaus.
Als ausgebildeter Rettungsassistent dürfen Sie auch eigenverantwortlich handeln, wenn z.B. kein Notarzt zwingend anwesend sein muss.
Während der Ausbildung wird ein Rettungsassistent dazu befähigt, dass er:
Folgende Ausbildungen bieten wir Ihnen an: